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  • Onkel Google sagt, dassImpressumspflicht herrscht.

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    „Bei den meisten Blogs ist davon auszugehen, dass der Blogger ein Impressum anlegen muss“, erklärt der Experte. Das gelte in jedem Fall für finanzierte Angebote. Bei allen Blogs, auf denen Werbung veröffentlicht wird, müsse ein Impressum angelegt werden. Auf die Höhe der Werbeein­künfte komme es dabei nicht an.

    „Im Grunde kommen nur Familien-Blogs ohne Impressum aus“, erklärt Dramburg weiter. Gehe es nur Fotos und Berichte über Famili­en­feiern, die sich auch nur an die Famili­en­mit­glieder richteten, werde man von einer Impres­sums­pflicht absehen können.

    Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journa­listisch-redaktio­nellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impres­sums­pflicht."


    Es gibt Ausnahmen.

    Bestimmte Arten von Websites, wie private Blogs oder rein persönliche Seiten, können von der Impressumspflicht befreit sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies von Fall zu Fall variiert und im Zweifelsfall rechtlicher Rat eingeholt werden sollte. Die Grenzziehung zwischen rein privater zu geschäftsmäßiger Nutzung wird von der Rechtsprechung mitunter sehr streng gezogen!


    Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn du es machst, ansonsten musst du eben vorab einen Anwalt kontaktieren und dich da informieren, wir sind leider keine Juristen :D. Wenn du deine Webseite nicht gerade auf komplett privat stellst und man nur mit PW dahin gelangen kann, würde ich dir das sehr ans Herz legen.


  • Es ist von Land zu Land unterschiedlich, darum meine Frage. :laechelderork:


    In Deutschland ist man besser beraten, ein Impressum einzustellen. Ich selbst bin leider nirgends drumherum gekommen, da man immer irgendwie einen Bezug zu meinen kommerziellen Projekten sehen konnte, wenn man wollte.


    Es gibt Leute, die es drauf ankommen lassen, jedoch sind Abmahnanwälte eine reale Gefahr, die eben nicht nur "die anderen" treffen kann, sondern auch einen selbst, wie ich erst neulich wieder auf einem Forum gelesen habe, in dem ich ab und zu mal mitlese.


    Ich würde darum im Zweifelsfall immer zu einem Impressum raten. Sollte es dir wichtig sein, keins einzutragen, empfehle ich vorher die Rücksprache mit einem Anwalt. Auf eigene Faust würde ich persönlich das nicht weglassen.

  • Das ist recht einfach und schnell beantwortet. §5 Telemediengesetz regelt dies.


    Impressumspflicht Nach § 5 TMG – Rickert.law
    Impressumspflicht nach § 5 TMG
    rickert.law


    Prinzipiell sind private Seiten von der Impressumspflicht befreit. Hier ist der Rahmen aber sehr eng gehalten. Sobald irgendwo eine Werbung aufploppt und seih sie nur von deinem Provider geschalten, kann man dir Einnahmen durch die Werbung unterstellen und dann wird die Webseite geschäftsmässig genutzt. Dann braucht ein Impressum. Um juristischen Ärger vorzubeugen, sehr genau lesen (mit Risiko verbunden), keine Webseite aufbauen oder Impressum nutzen.

  • Hi Gex,

    grundsätzlich brauchst du ein Impressum. Im Grunde kannst du nur darauf verzichten, wenn deine Seite rein privat ist. Wie private Fotos die nur für die Familie bestimmt sind. Sobald du irgendwie schon zum Beispiel Tutorial auf der Seite hast, könnte das als "Journalistisch" oder "Redaktionell" gewertet werden und würde dann auch unter die Impressumspflicht fallen. Ist leider sehr streng, sodass es wirklich schwer ist als Privatperson einschätzen zu können ob ein Richter eine Seite noch als privat ansehen würde, wenn es darauf ankommt.


    Kann verstehen, dass man seine private Adresse nicht öffentlich machen möchte. Ich hab über eine Dekade lang meine Adresse und Telefonnummer auf mehreren Seiten gehabt, die auch gut besucht waren. Da ist nie was passiert. Aber ohne Risiko ist es natürlich nicht. Betreibe auch eine Seite für die ich ein Impressum-Service nutze. Damit gibt man einfach die Adresse des Dienstleisters an und bekommt dann etwaige Post von denen zugeschickt. Das funktioniert auch (hab einfach mal einen Brief dorthin geschickt um das zu testen).

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